2 SGB XII besteht für hilfebedürftige Personen ab dem Zeitpunkt, wo sie das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreichen. (3a) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1, die das 18. 2, 52 SGB I 1. (3a) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1, die das 18. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20, FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 454/11, LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 1027/14, LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII), Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§, in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§, Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz), Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die bis zum Jahresende 2019 Leistungen nach dem 6. 2Personen, die vor dem 1. 1 § 8 Regelbedarfermittlungsgesetz Monatliche Regelsätze ab 01.01.2020 gemäß § 2 der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2020: Regelbedarfsstufen SGB XII in € Regelbedarfsstufe 1: 09.10.2020. a, § 850f Abs. (4) Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Verlängerung vereinfachte Grundsicherung bis 31.03.2021 & höheres Kurzarbeitergeld Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Diese Regelung wird zum 1. Bescheinigung des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB XII ab 01.01.2020 zum Schuldnerschutz i.R.d. 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Lebensjahr vollendet haben, für den Zeitraum, in dem sie, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder. 7 G v. 9.10.2020 I 2075, § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. Regelbedarfe (RB) für die Haushaltsgemeinschaft gem. Diese Mehrbedarfe werden pauschal gewährt und unterscheiden sich somit von ei- 5 SGB IX -oder Leistungen zur Förderung der Verständigung nach § 113 Abs. Lebensjahres. (2) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben. 1 SGB XII i.V.m. 3. (3) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Mit der Umsetzung der 3. a, § 850f Abs. Damit einher gehen wesentliche Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen: 1. 2, 52 SGB I 1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Wer auf welche Art von Sozialleistung Anspruch hat, ist abhängig von vier Faktoren: Ältere und dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in Form von Grundsicherung im Alter. §§ 27a, 28 SGB XII lfd. Bedarfe der Unterkunft und Heizung Eingliederungshilfe (SGB IX) Leistungen zur sozialen Teilhabe Januar 2020 geänderten Einzelnormen. Synopse aller Änderungen des SGB XII am 01.01.2020 Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. - Rechtslage ab 01.01.2020 Für Menschen mit Behinderung, die in einer „besonderen Wohnform“ nach § 42 a Abs. 1.092 Entscheidungen zu § 41 SGB XII in unserer Datenbank: Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von ... Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind ... Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der ... Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von ... Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz - ... Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ... Personen im Eingangs- bzw. (2) 1Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben. Januar 2017, § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020, § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, Anlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro. § 55 SGB IX (i.d.F. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach § 41 Abs. 4 § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6 § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019 § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020 Januar 2005 in Kraft und löste das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a des Neunten Buches) erhalten. Bescheinigung des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB XII ab 01.01.2020 zum Schuldnerschutz i.R.d. § 850d sowie ggf. §§ 27a, 28 SGB XII lfd. Ziffer Vorname, Name Alter Alleinwohnend/ Alleinerziehend Kapitel SGB XII (§ 41 Absatz 3a SGB XII n. F.). Abs. Lebensjahres beantragen. bis 31.12.2017), ab 1.1.2020 Leistungen zur sozialen Teilhabe, § 113 SGB IX insbesondere als - Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Abs. … Zur Vermeidung finanzielle Nachteile sind Erstattungsan-sprüche für Überzahlungen ab dem 01.01.2020 nach § 105 SGB X bis zum 31.12.2019 dem Im Kapitel Vier des SGB XII, § 41 bis § 52, sind Bedingungen und Leistungen zusammengefasst. § 850f Abs. Regelbedarfe (RB) für die Haushaltsgemeinschaft gem. Einführung eines anlassbezogenen gesetzlichen Prüfrechts für die Sozialhilfeträger bei Pflegeeinrichtungen, § 76a Abs. Dezember 2003, BGBl. 2 Die Leistungsberechtigung nach Absatz 1 hängt nicht von der deutschen Staatsangehörig-keit ab. 2 SGB XII. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: (3) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. § 850d sowie ggf. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Fachleistungen der Eingliederungshilfewerden in den bisherigen stationären Einrichtung… Januar 2020 in Kraft treten. 3 Abs. II - §§ 41 – 46 SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Seite 1 von 6 Stand: 01.07.2020 V O R B L A T T Änderungen der §§ 41 ff. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 1. Einzelaufträge Die betroffenen Leistungsfälle sind durch die gE zu prüfen und ggf. (1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2, 3 oder 3a erfüllen. Reformstufe ab 2020 wird das Kernstück dieser Reform in Kraft gesetzt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herausgelöst und im SGB IX verankert. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Das SGB XII: Stand: 01.07.2020 aufgrund Gesetzes vom 29.04.2019 ( BGBl. I S. 2135), in Kraft getreten am 13.12.2019 Gesetzesbegründung verfügbar. I S. 3022) § 41 ... ab 1964: 24: 67 Jahren. Hilfebedürftige, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, konnten ab Vollendung des 65. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. 1 SGB XII erfüllt, aber im Sinne des § 41 Abs. Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. 4 SGB IX geregelt. Stand: Zuletzt geändert durch Art. § 41 Leistungsberechtigte § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt ... § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020 § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) (gültig ab 14.05.2020) (PDF, 187,7 KB) Anlage 1: Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (PDF, 359,5 KB) 2 Nr. I S. 530 ) Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. Für Personen, die nach dem 31. § 19 SGB XII Leistungsberechtigte (Fassung vom 23.12.2016, gültig ab 01.01.2020) (1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwen-digen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Kapitel des SGB XII und ab Jahresbeginn 2020 Leistungen nach Teil 2 des SGB IX tatsächlich bezogen haben bzw.