Klassische Homöopathie
 
                                    Seit über 200 Jahren zeigt die Homöopathie, dass der kranke Mensch mit dieser Therapieform Gesundheit erlangen kann. Der Homöopath arbeitet mit potenzierten und dynamisierten Arzneimitteln, deren Grundstoffe aus dem Pflanzen-, Mineral- und Tierreich stammen. In der Homöopathie wirken Arzneimittel nicht durch ihre Menge, sondern aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips: “Similia similibus curentur” (Samuel Hahnemann) – Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden.
Ziel der homöopathischen konstitutionellen Behandlung ist es, die Lebenskraft des Einzelnen so zu stärken, dass er wieder ins körperliche und seelische Gleichgewicht gelangen und Heilung erleben kann. Im Mittelpunkt der homöopathischen Behandlung stehen die ganzheitliche Betrachtungsweise und die jeweilige Ausprägung der individuellen Symptome.
Bei chronischen Beschwerden ist am Anfang der Behandlung eine ausführliche Fallaufnahme notwendig, die circa zwei Stunden dauert. In der Anamnese (griechisch: Erinnerung) sollen alle Beschwerden, Vorerkrankungen und schwere Erkrankungen früherer Generationen angesprochen werden. Ebenso sind die geistig-emotionale Situation des Patienten sowie Träume, Vorlieben, Abneigungen, Kummer, Ängste und Sorgen in dieser individuellen Behandlung von besonderer Bedeutung.
Im Folgegespräch werden die typischen Aspekte der eigenen Krankengeschichte mit den Veränderungen nach der Gabe des Arzneimittels verglichen. Die Verbesserung der körperlichen Beschwerden spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle, wie die Veränderung im geistig-seelischen Wohlbefinden.
Der weitere Behandlungsverlauf, Häufigkeit und Dauer der folgenden Termine, hängen von der jeweiligen Entwicklung des Heilungsverlaufs ab. Bei akuten Beschwerden wird die im Vordergrund stehende Symptomatik behandelt.
Behandlungskosten
                                        Die Abrechnung erfolgt für Versicherte privater
                                        Krankenkassen gemäß der GebüH von 1985.
                                        Private Krankenkassen oder Beihilfen übernehmen
                                        häufig teilweise die Gebühren. Dies ist
                                        abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Der
                                        von mir erstellte Rechnungsbetrag gemäß GebüH
                                        von 1985 ist immer in voller Höhe zu entrichten,
                                        unabhängig von der Erstattung durch mögliche
                                        Beihilfen oder private Krankenkassen. Bitte
                                        erkunden Sie sich vor der ersten Behandlung bei
                                        Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher
                                        Höhe eine Übernahme der Behandlungskosten
                                        erfolgt.
                                        Bei Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine
                                        Übernahme der Behandlungskosten von
                                        Heilpraktikern.
                                        
                                        Grundsätzlich gilt die
                                        Honorarvereinbarung.
                                        Bei Fragen und für nähere Informationen nehmen
                                        Sie bitte Kontakt mit mir auf.
                                    
