Klassische Homöopathie
Seit über 200 Jahren zeigt die Homöopathie, dass der kranke Mensch mit dieser Therapieform Gesundheit erlangen kann. Der Homöopath arbeitet mit potenzierten und dynamisierten Arzneimitteln, deren Grundstoffe aus dem Pflanzen-, Mineral- und Tierreich stammen. In der Homöopathie wirken Arzneimittel nicht durch ihre Menge, sondern aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips: “Similia similibus curentur” (Samuel Hahnemann) – Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden.
Ziel der homöopathischen konstitutionellen Behandlung ist es, die Lebenskraft des Einzelnen so zu stärken, dass er wieder ins körperliche und seelische Gleichgewicht gelangen und Heilung erleben kann. Im Mittelpunkt der homöopathischen Behandlung stehen die ganzheitliche Betrachtungsweise und die jeweilige Ausprägung der individuellen Symptome.
Bei chronischen Beschwerden ist am Anfang der Behandlung eine ausführliche Fallaufnahme notwendig, die circa zwei Stunden dauert. In der Anamnese (griechisch: Erinnerung) sollen alle Beschwerden, Vorerkrankungen und schwere Erkrankungen früherer Generationen angesprochen werden. Ebenso sind die geistig-emotionale Situation des Patienten sowie Träume, Vorlieben, Abneigungen, Kummer, Ängste und Sorgen in dieser individuellen Behandlung von besonderer Bedeutung.
Im Folgegespräch werden die typischen Aspekte der eigenen Krankengeschichte mit den Veränderungen nach der Gabe des Arzneimittels verglichen. Die Verbesserung der körperlichen Beschwerden spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle, wie die Veränderung im geistig-seelischen Wohlbefinden.
Der weitere Behandlungsverlauf, Häufigkeit und Dauer der folgenden Termine, hängen von der jeweiligen Entwicklung des Heilungsverlaufs ab. Bei akuten Beschwerden wird die im Vordergrund stehende Symptomatik behandelt.
Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt für Versicherte privater
Krankenkassen gemäß der GebüH von 1985.
Private Krankenkassen oder Beihilfen übernehmen
häufig teilweise die Gebühren. Dies ist
abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Der
von mir erstellte Rechnungsbetrag gemäß GebüH
von 1985 ist immer in voller Höhe zu entrichten,
unabhängig von der Erstattung durch mögliche
Beihilfen oder private Krankenkassen. Bitte
erkunden Sie sich vor der ersten Behandlung bei
Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher
Höhe eine Übernahme der Behandlungskosten
erfolgt.
Bei Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine
Übernahme der Behandlungskosten von
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Grundsätzlich gilt die
Honorarvereinbarung.
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